gibt dem Waldkindergarten die Rechtsform, um eine finanzielle und rechtliche Basis zu schaffen.
Gemeinnützigkeit & Spenden
Der Waldkindergarten ist als gemeinnützig anerkannt. Spenden können so steuerlich geltend gemacht werden. Spendenquittungen können ausgestellt werden. Bei Spenden bis 300.- € genügt in Deutschland für die steuerliche Geltendmachung/ Abzugsfähigkeit der Auszug auf dem Kontoauszug bei Überweisung der Spende an der Verein. Gremien wie der Vorstand und der Elternbeirat sichern die Vereinsfähigeit und Gemeinützigkeit.
Spendenkonto:
IBAN: DE89701691910002843730
BIC: GENODEF1TEI
Bank: Raiffeisenbank Rupertiwinkel (Teisendorf)(Konto Nr.: 284 37 30, BLZ: 701 691 91)
Mitgliedsbeitrag
Pro Familie 35 € / Jahr
Erzieher – Vorstand – Elternbeirat
Die Erzieher und Erzieherinnen stellen die pädagogische Leistung. Sie sind erster und wichtigster Partner der Kinder.
Der Vorstand vertritt den Verein nach außen. Er fixiert und erhält den Rahmen für den Kindergarten.
Der Elternbeirat organisiert und unterstützt nach innen. Die Eltern organisieren Renovierungen, Feste und artikulieren die Interessen der Eltern.
Im Waldkindergarten spielen diese drei Teile eng zusammen, um das anspruchsvolle Konzept mit Leben zu füllen.
Die Mitgliederversammlung überwacht die Vereinsziele und die finanzielle Lage des Vereins.