Der Waldkindergarten ist nach dem Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz, kurz BayKiBiG, anerkannt und erhält dadurch staatliche und kommunale Fördergelder.
Der Waldkindergarten erhielt für den Bau der Schutzhütte EU-Fördergelder (LEADER).
Zusätzlich unterstütz der Freistaat Bayern die Kindergarteneltern mit einem Zuschuss von 100€ monatlich, die vom Elternbeitrag abgezogen werden.
Spenden
Wir danken allen Spendern – ob finanziell oder praktisch vor Ort – für ihr Engagement!
Neben den Förderungen von Freistaat und Gemeinden sowie den Elternbeiträgen leisten Spenden einen wichtigen Beitrag zur Förderung des Waldkindergarten Laufen.
Kontoüberwiesung
Alternativ kann natürlich auch direkt eine Spende auf unser Konto überwiesen werden.
Der Waldkindergarten ist als gemeinnützig anerkannt. Spenden können so steuerlich geltend gemacht werden. Spendenquittungen können ausgestellt werden. Bei Spenden bis 300.- € genügt in Deutschland für die steuerliche Geltendmachung/ Abzugsfähigkeit der Auszug auf dem Kontoauszug bei Überweisung der Spende an der Verein.
IBAN: DE89701691910002843730
BIC: GENODEF1TEI
Bank: Raiffeisenbank Rupertiwinkel (Teisendorf)
