Die jährliche Elternbefragung ist für uns als Träger Pflicht und Chance zugleich. Pflicht, da es Bestandteil der Förderfähigkeit gemäß Art. 19 des BayKiBiG Abs. 2 ist und Chance da wir hierdurch Eure Meinungen, Wünsche und Ideen aufnehmen konnten. Nochmals vielen Dank für die Teilnahme!