Elternbefragung 2024

Die jährliche Elternbefragung ist für uns als Träger Pflicht und Chance zugleich. Pflicht, da es Bestandteil der Förderfähigkeit gemäß   Art. 19 des BayKiBiG Abs. 2 ist und Chance da wir hierdurch Eure Meinungen, Wünsche und Ideen aufnehmen konnten. Nochmals vielen Dank für die Teilnahme!

Umfrageergebnisse 2024 (google.com)